Eltern haften für ihre Kinder
Wer haftet, wenn ein Haushalt mit Kindern wegen Filesharing abgemahnt wird? Beim Mehrfachanschluss ist nicht eindeutig ersichtlich von welchem Anschluss unerlaubt lizensierte Spiele heruntergeladen worden sind. Doch darauf nehmen abmahnende Anwälte keine Rücksicht.
Sobald die IP Adresse aufgespürt und verfolgt wurde, ist schnell Anschrift und Internetinhaber herausgefunden. Daher hat das illegale Herunterladen der strafmündige Erwachsene zu verantworten. Die Konsequenz des Filesharings ist eindeutig. Anwälte wie Nümann Lang, UC Rechtsanwälte versenden eine Unterlassungserklärung, mit der nicht selten eine immense Summe an Strafgebühren einhergeht. Überdies sind damit Folgekosten für möglichen Prozess und Anwaltskosten verbunden.
Abmahnung Filesharing: Wie kann ich als Elternteil dagegen vorgehen?
Fachanwälte für Internetfragen und Kernkompetenz Abmahnung Filesharing (siehe http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/) helfen Ihnen, wie Sie reagieren können. Zunächst ist es wichtig die meist kurze Frist einzuhalten. In der Unterlassungserklärung fordert man Sie auf den geforderten Betrag zu unterschreiben und zu zahlen. Mit dem Setzen der Unterschrift jedoch räumen Sie ein gegen Internetgesetze verstoßen zu haben. Ein modifiziertes Gegenschreiben durch die Fachanwaltschaft blockt die Forderung ab und resultiert im Normalfall darin diese auf ein Minimum zu reduzieren.
Ob das Mahnschreiben rechtmäßig ist gilt zu prüfen, denn nicht immer ist klar, wie hoch vergleichsweise der Betrag anzusetzen ist.
Unterschätzen Sie das Thema Abmahnung Filesharing nicht. Handeln Sie nicht vorschnell. Setzen Sie sich mit den Kindern zusammen, um über mögliche Risiken im Netz zu diskutieren. Dadurch sparen Sie viele Kosten, die im Vorfeld hätten vermieden werden können. Sperren Sie Webseiten mit Kinder- und Jugendgefährdenden Inhalten und meiden Sie online Tauschbörsen für Musik oder PC Games.
Dieser Eintrag wurde verfasst am Dienstag, 10. Januar 2012 um 12:47 und in der Kategorie Allgemeines und Sonstiges abgelegt. Antworten auf diesen Beitrag kannst du mit dem RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst außerdem einen Kommentar abgeben oder einen Trackback von deinem Blog senden.



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